Reparatur | Werksgarantie | freie Werkstätten

Wie ist die gesetzliche und verbindliche Lage in der Schweiz und Europa?

Als Konsument haben Sie in einem europäischen Land wie der Schweiz & das Fürstentum Lichtenstein das Recht zu entscheiden, wo Sie kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch nehmen, das Gegenteil entspricht nicht geltenden Gesetzen und Verordnungen beinhaltet eine Widerhandlung gegen das Kartellgesetz oder die Gruppenfreistellungsverordnung.

Oft wird die rechtliche Lage betreffend der Werksgarantien, Garantie Verlängerung und das in Anspruch nehmen von kostenpflichtigen Service & Inspektionsdienstleistungen von freien Garagen und Werkstätten ohne Marken- Konzessionsvertrag, von den Herstellern nicht korrekt kommuniziert.

Grundsätzlich kann gemäss europäischem Recht die vom Hersteller angegebene Werksgarantie nicht erlöschen wenn: Instandsetzung oder Wartung gemäss Hersteller-Vorschriften & Rahmenbedingungen mit dem dazugehörenden Equipment, Betriebsstoffen und Einrichtung ausgeführt werden. 

Dies bedeutet, dass Sie als Verbraucher die freie Wahl haben wo Sie Ihren Service ausführen lassen wollen, ohne das die Werksgarantie Ihres Fahrzeugs erlischt. Die garage agbb gmbh mit ihren innovativen Multimarkenprozessen erfüllt vollumfänglich und zu jederzeit die Vorschriften & Weisungen der Hersteller und nimmt dabei die Position eines autorisierten Betriebs für den Service, Unterhalt & Instandsetzung aller geläufigen Marken ein. Eine weiterführende Garantie ist daher zu jederzeit gewährleistet. Ob und wann eine Frei- Werkstatt die Autorität erlangt, für das Ausführen von Service arbeiten nach Herstellervorschiften, können die Hersteller zur Zeit im Vorfeld nicht bestimmen, daher kann jeder Betrieb sofern dieser dazu ausgezeichnet ist, die Autorisierung erlangen welche von einem Hersteller gefordert wird, auch wenn dieser Betrieb nicht im speziellen vom Hersteller erwähnt wird (z.B. im Händlerverzeichnis, Broschüre, Homepage, Händlernetz)

​Für Rechtliches oder Streitfälle, finden Sie die Gesetzestexte unten in der rechten Spalte

Die Gruppenfreistellungsverordnung GVO regelt unter anderem die frei Werkstattwahl per Gesetz, und verbietet den Herstellern bestimmte Verhaltensweisen den Konsumenten Vorzuschreiben welche den freien Wettbewerb zu deren Gunsten verfälschen.

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